DSGVO

Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Formulare für die Zusammenarbeit mir meinem Büro. Vollachten und beauftragungen mit einem Anwaltsmandat erhalten erst durch meine Bestätigung Rechtswirksamkeit.

Beratungshilfeantragsformulare für den außergerichtlichen Streit oder die Rechtsauskunft , und Prozeßkostenhilfeformulare für das gerichtliche Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Justizportals der Bundes und der Länder. Dort befinden sich auch eine Vielzahl weiterer interessanter Formulare und Broschüren, wie z.B in Unterhaltsangelegenheiten oder Strafsachen.

Vollmachtsformular allgemein

<iframe src="http://www.der-prozesskostenrechner.de/prozesskostenrechner_quer.html" style="width:600px;height:120px;margin:40px;border:0;"></iframe>

Prozeßkostenhilfeantrag

Beratungshilfeantrag

Prozeßkostenhilferechner

Prozesskosten- und Beratungshilfe,
was beinhaltet dieses und wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen?

Unverhofft kommen oft Situationen auf, in denen ein rechtlicher Rat wichtig, unter Umständen schadensmindernd oder der Durchsetzung der eigenen Forderungen hilfreich wäre.

Doch was kann man tun, wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht abgeschlossen worden ist, der vorliegende Fall von der Rechtsschutzversicherung gerade nicht abgedeckt ist und nach eigener Einschätzung die Vermögenssituation den Weg zum Anwalt nicht zulässt.

Hier ist zum einen vorauszuschicken, dass ein sog. erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt vom Gesetzgeber her in einem überschaubaren finanziellen Rahmen gestaltet worden ist. Je nach Schwierigkeit des Falles, dem Umfang des Gespräches, der möglichen Haftung des Rechtsanwalts kann eine Auskunft oder kurze Beratung bereits für einen Gebührenrahmen weit unter 50,00 € zu erhalten sein. Vom Gesetzgeber ist eine Höchstgrenze von 175,00 € zuzüglich etwaiger Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer bestimmt worden.

Wenn Sie bei Ihrem ersten Anruf in der Kanzlei wegen eines Gesprächstermins das Rechtsgebiet und die Streitigkeit kurz skizzieren wird Ihnen der Anwalt sagen können, mit welchen Gebühren in etwa für eine erste Beratung zu rechnen sein kann.

Bitte beachten Sie, dass diese gesetzliche Gebührenbeschränkung nur für das erste Gespräch gilt. Bringen Sie deshalb vorsorglich möglichen Schriftverkehr mit der Gegenseite, relevante Unterlagen, z. B. den Anhörungsbogen der Polizei oder Bussgeldbehörde und ähnliches mit.

Ihr Anwalt kann Sie auch sicherlich beraten, ob Sie Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe haben können. Fragen Sie ruhig nach, weil der Rechtsanwalt von sich aus Ihre Vermögenssituation nicht abschätzen kann.

  • Beratungshilfe wird für die anwaltliche Beratung in Streitigkeiten im Bereich Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und ausländischem Recht mit Bezug zum Inland und dem Sozialrecht gewährt, solange noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Den genauen Umfang der Beratungsmöglichkeiten können Sie bei Ihrem Anwalt erfragen.
     
  • Prozesskostenhilfe wird dementsprechend für den Fall in den oben genannten Rechtsgebieten gewährt, wenn Sie bereits ein Schreiben vom Gericht erhalten haben und der Rechtsstreit damit anhängig ist bzw. wenn Sie selber sich veranlasst sehen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu müssen.
     
  • Die aufgezeigten gesetzlichen Hilfen müssen bei dem zuständigen Gericht mittels eines Formantrages und unter Nachweis Ihrer Vermögenssituation beantragt werden. Es ist daher zweckmäßig, zu dem Beratungsgespräch die entsprechenden Unterlagen über die Einkünfte und Belastungen mitzubringen.
  • Sollten Sie alleine nach Abzug aller Kosten weniger als 325,00 € monatlich zur Verfügung haben, steht Ihnen Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu. Diese Bemessungsgrenze erhöht sich für den Ehegatten um weitere 325,00 € sowie um 230,00 € je unterhaltsberechtigtem Kind.

    Neben der vollständigen Kostenübernahme durch die Staatskasse gibt es auch noch für die "Besserverdiener" die Möglichkeit, Prozesskosten ggf. in Raten zahlen zu können. Die Höhe der jeweils anzusetzenden monatlichen Raten richtet sich dann ebenfalls gestaffelt nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

    Beachten Sie in jedem Falle, dass Prozesskostenhilfe nur die Kosten Ihres eigenen Anwalts und die Gerichtskosten und etwaigen Zeugengebühren, Auslagen und Sachverständigenkosten abdecken. Von der Prozesskostenhilfe sind nicht die Kosten des Gegenanwalts umfasst. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist daher unter Umständen ein zweischneidiges Schwert, falls der Prozess verloren wird.

    Weiterhin gilt es zu beachten, dass Prozesskostenhilfe nicht rückwirkend, sondern lediglich zurück auf den Zeitpunkt der Antragstellung, nicht aber darüber hinaus gewährt werden kann. Es kann deshalb lohnend sein, möglichst unverzüglich zum Rechtsanwalt zu gehen.